Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Stand: 01.06.2009
1.
Allgemeines:
Die
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Inhalt einer
jeweiligen Beauftragung oder eines Vertrages. Entgegenstehende oder
abweichende Geschäftsbedingungen oder sonstige Einschränkungen werden
nicht anerkannt, es sei denn, wir haben in einem Einzelfall
ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsdauer:
Der
Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem uns eine
schriftliche Auftragsbestätigung zugeht. Soweit nichts anderes
vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen,
jede Partei ist berechtigt, ihn mit einer Frist von drei Monaten zum
Ende des Jahres schriftlich zu kündigen, es sei denn, es ist etwas
anderes vereinbart. Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und
Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen
Bestätigung beider Vertragspartner. Bei Sonderreinigungen /
Bauendreinigungen etc. wird der Auftrag für eine einmalige Durchführung
abgeschlossen.
Bei Auftragsbeendigung verpflichtet sich der
Auftraggeber sofort gemeinsam mit unserem zuständigen Sachbearbeiter
eine Abnahme des Objektes durchzuführen und etwaige Mängel, Schäden
etc. sofort schriftlich bekannt zu geben. Später behauptete Mängel und
Schäden werden nicht zur Kenntnis genommen. Findet keine
Schlussbegehung statt, gilt der Auftrag als ordnungsgemäß abgeschlossen.
3. Preise:
Alle
angeführten Nettopreise basieren auf den Lohn- und Materialkosten zum
Zeitpunkt der Offertlegung. In den Nettopreisen sind sämtliche Lohn-,
Materialkosten sowie bei Pauschalaufträgen die Beistellung aller
erforderlichen Reinigungsgeräte und Maschinen enthalten.
Dienstleistungen,
die entgegen der Vereinbarung auf Wunsch des Vertragspartners an Sonn-
oder Feiertagen oder nachts durchgeführt werden müssen, werden mit den
für Arbeitslöhne üblichen Aufschlägen berechnet. Kann die
Dienstleistung aus Gründen die der Vertragspartner zu vertreten hat,
nicht durchgeführt werden, so trägt der Vertragspartner für alle Löhne,
Fahrgeld, Rüstzeit, Vorbereitung und Bearbeitung die Kosten. In den
angegebenen Preisen für Dienstleistungen sind, sofern nicht extra
aufgeführt, keine Kosten für gegebenenfalls zur Reinigung benötigte
Hubarbeitsbühnen, Gerüste oder sonstige Sondergeräte bzw. Ausrüstungen
enthalten. Diese werden, sofern erforderlich, vom Vertragspartner
bereitgestellt oder von der Firma gesondert in Rechnung gestellt.
Arbeiten, die mit bis zu vier Meter hohen Leitern ausgeführt werden
können, sind im Preis enthalten.
Bei
wiederkehrenden Dienstleistungen sind im Monatspauschalpreis bereits
Feiertage berücksichtigt. Fällt der vereinbarte Reinigungstermin auf
einen Feiertag, besteht weder ein Anspruch auf Nachholung der
Dienstleistung noch auf Kürzung der Rechnung.
Außerdem sind alle
gesetzlichen Leistungen sowie die im Kollektivvertrag festgelegte
Haftpflicht- und Unfallversicherung inbegriffen. Schmutz-, Erschwernis-
und Gefahrenzulagen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt.
Unsere
Angebote sind stets unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich durch
eine Befristung als fest gekennzeichnet sind. Es gilt die vereinbarte
Vergütung. Lohnerhöhungen können entsprechend den Lohnvereinbarungen
des Gebäudereinigerhandwerks nach vorheriger Ankündigung entsprechend
weitergegeben werden. Dies gilt auch für durch Gesetzesänderungen
bedingte Erhöhungen der Lohn- oder Lohnfolgekosten.
4. Vorzeitige Vertragsauflösung:
Im
Falle einer vorzeitigen Kündigung darf sich der Auftraggeber erst dann
auf Nicht- oder Schlechtleistung berufen, wenn mehrmals begründete
schriftliche Reklamationen nach Kenntnisnahme durch uns nicht behoben
wurden.
Für den Fall, dass der Auftraggeber Zahlungen nicht oder
verspätet leistet, sind wir berechtigt, unter Setzung einer 5 - tägigen
Nachfrist vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurück zu treten, ohne
jedwede Leistungen erbringen zu müssen.
Eventuelle Reklamationen
über Nichtleistungen der Monatsarbeiten müssen sofort, jedoch
spätestens bis zum 4. eines Folgemonats bei uns gemeldet werden,
ansonsten haben sie keinen Anspruch auf Vergütung.
Der Auftraggeber
verpflichtet sich bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung dem
Auftragnehmer zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe eines
Monatspreises netto zu erstatten.
5. Gewährleistung und Haftung:
Gewährleistungsansprüche
sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung unter genauer
Beschreibung der Mängel schriftlich an zu zeigen. Eine Verlängerung der
Gewährleistungspflicht tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein.
Für
Schäden am Reinigungsgut durch nicht offenkundige Beschaffenheit vor
Beginn der Reinigung (wie z.B. wasserlöslichem Kleber, Schäden durch
ungenügende Festigkeit, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene
Mängel usw.) sowie für sonstige Schäden an Rechtsgütern des Kunden
haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer eigenen
Mitarbeitern. Soweit wir haften, kann nur Geldersatz bis zur Höhe des
Zeitwertes verlangt werden; eine weitergehende Haftung insbesondere für
Schäden, wie ertrags- und Verdienstaufall, Regessansprüche Dritter oder
Verlust von Goodwill, besteht nicht. Benötigte Materialien und
Gerätschaften sind vom Auftraggeber bereitzustellen, durch
unsachgemässe Gestellung und der dadurch entstandenen Kosten, gehen
ohne Ausnahme zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet für
alle durch den Auftragnehmer unvorhersehbaren Schäden, Folgekosten,
z.B. Auslösung Fehlalarm durch Feuer- / Rauchmelder etc., Feuerwehr-
und Polizeieinsatz etc. sowie sonstigen kostenpflichtigen Ursachen die
durch den Auftragnehmer verursacht wurden. Der Auftraggeber
verpflichtet sich vor einer Ausführung, mögliche Ursachen z.B.
Fehlalarm etc. und der damit entstehenden Kosten auszuschließen.
Ergibt
sich trotz vorheriger sachgemäßer Prüfung erst im Laufe der
Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom
Vertrag zurück treten, es sei denn, der Auftraggeber stimmt einer
Änderung des Auftrages zu.
Bei Verlust eines Schlüssels wird nur Ersatz im Wert des
Einzelschlüssels geleistet.
SONDERREINIGUNGEN (BAUREINIGUNGEN):
Bei
der Reinigung von Glasflächen, die Mörtelreste und/oder sonstige starke
Verschmutzungen aufweisen, kann es vorkommen, dass beispielsweise durch
die im Mörtel enthaltenen Quarzkristalle beim Reinigen Kratzspuren an
der Oberfläche entstehen. Für diese Art von Beschädigungen übernehmen
wir keinerlei Haftung. Für den vor solchen und ähnlichen bauseits
bedingten Rückständen ausreichenden Schutz von Glasflächen -
beispielsweise durch Folien - ist der Auftraggeber bzw. dessen
Lieferant verantwortlich.
6. Lieferverzug:
Wir
haften nicht bei Lieferverzug, der sich durch höhere Gewalt oder andere
Ursachen, die ohne unser Verschulden entstanden sind, ergeben haben.
Höhere Gewalt berechtigt uns, die Lieferung um die Dauer der
Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die Lieferungen
wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Krieg,
Verkehrssperre, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen).
Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung,
gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.
7. Zahlungsbedingungen:
Sämtliche
Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto ohne Skonto fällig, laufende
Monatsrechnungen jedoch spätestens zum jeweiligen 15. eines Monats bzw.
zu unseren in den Rechnungen angegebenen Zahlungsbedingungen fällig.
Zahlungsverzug
und damit die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8
% über der jeweiligen Bankrate tritt ohne Mahnung am Fälligkeitstag
ein.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen
Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger von uns nicht anerkannter
Gegenansprüche zurückzuhalten.
Für den Fall, dass der Auftraggeber
Zahlungen nicht oder verspätet leistet, sind wir berechtigt, unter
Setzung einer 5 - tägigen Nachfrist vom Vertrag mit sofortiger Wirkung
zurück zu treten, ohne jedwede Leistungen erbringen zu müssen, bzgl.
einer damit vorzeitigen Vertragsauflösung durch den Auftragnehmer, ist
der Auftragnehmer zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe eines
Monatspreises netto berechtigt.
8. Leistungen:
Leistungen
sind von uns nur in dem Umfang zu erbringen, wie sie vereinbart wurden.
Weitergehende Leistungen, wie z.B. Reinigungsarbeiten nach
Professionisten anlässlich Adaptierungen etc., werden separat
verrechnet. Die Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien z.B.
Handwaschseife, Handtücher, Toilettenpapier, etc. und sonstigen
Materialbestückungen, werden gesondert verrechnet.
Am Arbeitsort
muss eine Entnahmemöglichkeit für Wasser und Strom zur Verfügung
gestellt werden. Die Kosten des Wasser- und Stromverbrauches der für
die Durchführung der Arbeiten notwendigen Maschinen und Geräte gehen zu
Lasten des Auftraggebers sowie der anfallenden Entsorgungskosten.
ARBEITSUNTERBRECHUNGEN;
Unsere
Preise beruhen auf der Annahme, dass die Arbeiten in einem Zuge
durchgeführt werden können. Sind Arbeitsunterbrechungen notwendig, wenn
beispielsweise andere Professionisten ihre Tätigkeit noch nicht beendet
haben oder wir durch sonstige, nicht in unserem Einflussbereich
liegende Umstände unsere Arbeit nicht wie vorgesehen fortsetzen
und/oder durchführen können, so stellen wir jede Unterbrechung dem
Auftraggeber in Rechnung.
9. Abwerbeverbot:
Der
Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragszeit oder im Falle
einer Kündigung, das von uns eingesetzte Personal nicht abzuwerben,
andernfalls wird dies als eine grobe Vertragsverletzung dargestellt und
zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von EURO 10.000,00
berechtigt.
10. Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
11. Abweichende Bestimmungen:
Alle
vom Auftraggeber gemachten Vorschriften und Bemerkungen, die sich mit
den vorstehenden Geschäftsbedingungen nicht decken, sind nur dann für
uns verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden und
gelten nur für jenes Geschäft, für welches sie vereinbart wurden.
12. Datenspeicherung:
Es
wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im
Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig
gespeichert und verwaltet werden.