Home Leistungen Fotos Referenzen Stellenangebote AGB Kontakt

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand: 01.06.2009


1. Allgemeines:
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Inhalt einer jeweiligen Beauftragung oder eines Vertrages. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen oder sonstige Einschränkungen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben in einem Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsdauer:

Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem uns eine schriftliche Auftragsbestätigung zugeht. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, jede Partei ist berechtigt, ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Jahres schriftlich zu kündigen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner. Bei Sonderreinigungen / Bauendreinigungen etc. wird der Auftrag für eine einmalige Durchführung abgeschlossen.
Bei Auftragsbeendigung verpflichtet sich der Auftraggeber sofort gemeinsam mit unserem zuständigen Sachbearbeiter eine Abnahme des Objektes durchzuführen und etwaige Mängel, Schäden etc. sofort schriftlich bekannt zu geben. Später behauptete Mängel und Schäden werden nicht zur Kenntnis genommen. Findet keine Schlussbegehung statt, gilt der Auftrag als ordnungsgemäß abgeschlossen.


3. Preise:

Alle angeführten Nettopreise basieren auf den Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Offertlegung. In den Nettopreisen sind sämtliche Lohn-, Materialkosten sowie bei Pauschalaufträgen die Beistellung aller erforderlichen Reinigungsgeräte und Maschinen enthalten.
Dienstleistungen, die entgegen der Vereinbarung auf Wunsch des Vertragspartners an Sonn- oder Feiertagen oder nachts durchgeführt werden müssen, werden mit den für Arbeitslöhne üblichen Aufschlägen berechnet. Kann die Dienstleistung aus Gründen die der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so trägt der Vertragspartner für alle Löhne, Fahrgeld, Rüstzeit, Vorbereitung und Bearbeitung die Kosten. In den angegebenen Preisen für Dienstleistungen sind, sofern nicht extra aufgeführt, keine Kosten für gegebenenfalls zur Reinigung benötigte Hubarbeitsbühnen, Gerüste oder sonstige Sondergeräte bzw. Ausrüstungen enthalten. Diese werden, sofern erforderlich, vom Vertragspartner bereitgestellt oder von der Firma gesondert in Rechnung gestellt.
Arbeiten, die mit bis zu vier Meter hohen Leitern ausgeführt werden können, sind im Preis enthalten.
Bei wiederkehrenden Dienstleistungen sind im Monatspauschalpreis bereits Feiertage berücksichtigt. Fällt der vereinbarte Reinigungstermin auf einen Feiertag, besteht weder ein Anspruch auf Nachholung der Dienstleistung noch auf Kürzung der Rechnung.
Außerdem sind alle gesetzlichen Leistungen sowie die im Kollektivvertrag festgelegte Haftpflicht- und Unfallversicherung inbegriffen. Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt.
Unsere Angebote sind stets unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich durch eine Befristung als fest gekennzeichnet sind. Es gilt die vereinbarte Vergütung. Lohnerhöhungen können entsprechend den Lohnvereinbarungen des Gebäudereinigerhandwerks nach vorheriger Ankündigung entsprechend weitergegeben werden. Dies gilt auch für durch Gesetzesänderungen bedingte Erhöhungen der Lohn- oder Lohnfolgekosten.


4. Vorzeitige Vertragsauflösung:

Im Falle einer vorzeitigen Kündigung darf sich der Auftraggeber erst dann auf Nicht- oder Schlechtleistung berufen, wenn mehrmals begründete schriftliche Reklamationen nach Kenntnisnahme durch uns nicht behoben wurden.
Für den Fall, dass der Auftraggeber Zahlungen nicht oder verspätet leistet, sind wir berechtigt, unter Setzung einer 5 - tägigen Nachfrist vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurück zu treten, ohne jedwede Leistungen erbringen zu müssen.
Eventuelle Reklamationen über Nichtleistungen der Monatsarbeiten müssen sofort, jedoch spätestens bis zum 4. eines Folgemonats bei uns gemeldet werden, ansonsten haben sie keinen Anspruch auf Vergütung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung dem Auftragnehmer zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Monatspreises netto zu erstatten.


5. Gewährleistung und Haftung:

Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich an zu zeigen. Eine Verlängerung der Gewährleistungspflicht tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein.
Für Schäden am Reinigungsgut durch nicht offenkundige Beschaffenheit vor Beginn der Reinigung (wie z.B. wasserlöslichem Kleber, Schäden durch ungenügende Festigkeit, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Mängel usw.) sowie für sonstige Schäden an Rechtsgütern des Kunden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer eigenen Mitarbeitern. Soweit wir haften, kann nur Geldersatz bis zur Höhe des Zeitwertes verlangt werden; eine weitergehende Haftung insbesondere für Schäden, wie ertrags- und Verdienstaufall, Regessansprüche Dritter oder Verlust von Goodwill, besteht nicht. Benötigte Materialien und Gerätschaften sind vom Auftraggeber bereitzustellen, durch unsachgemässe Gestellung und der dadurch entstandenen Kosten, gehen ohne Ausnahme zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet für alle durch den Auftragnehmer unvorhersehbaren Schäden, Folgekosten, z.B. Auslösung Fehlalarm durch Feuer- / Rauchmelder etc., Feuerwehr- und Polizeieinsatz etc. sowie sonstigen kostenpflichtigen Ursachen die durch den Auftragnehmer verursacht wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich vor einer Ausführung, mögliche Ursachen z.B. Fehlalarm etc. und der damit entstehenden Kosten auszuschließen.
Ergibt sich trotz vorheriger sachgemäßer Prüfung erst im Laufe der Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurück treten, es sei denn, der Auftraggeber stimmt einer Änderung des Auftrages zu.
Bei Verlust eines Schlüssels wird nur Ersatz im Wert des Einzelschlüssels geleistet.
SONDERREINIGUNGEN (BAUREINIGUNGEN):
Bei der Reinigung von Glasflächen, die Mörtelreste und/oder sonstige starke Verschmutzungen aufweisen, kann es vorkommen, dass beispielsweise durch die im Mörtel enthaltenen Quarzkristalle beim Reinigen Kratzspuren an der Oberfläche entstehen. Für diese Art von Beschädigungen übernehmen wir keinerlei Haftung. Für den vor solchen und ähnlichen bauseits bedingten Rückständen ausreichenden Schutz von Glasflächen - beispielsweise durch Folien - ist der Auftraggeber bzw. dessen Lieferant verantwortlich.


6. Lieferverzug:

Wir haften nicht bei Lieferverzug, der sich durch höhere Gewalt oder andere Ursachen, die ohne unser Verschulden entstanden sind, ergeben haben. Höhere Gewalt berechtigt uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Krieg, Verkehrssperre, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen). Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.

7. Zahlungsbedingungen:

Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto ohne Skonto fällig, laufende Monatsrechnungen jedoch spätestens zum jeweiligen 15. eines Monats bzw. zu unseren in den Rechnungen angegebenen Zahlungsbedingungen fällig.
Zahlungsverzug und damit die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 % über der jeweiligen Bankrate tritt ohne Mahnung am Fälligkeitstag ein.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger von uns nicht anerkannter Gegenansprüche zurückzuhalten.
Für den Fall, dass der Auftraggeber Zahlungen nicht oder verspätet leistet, sind wir berechtigt, unter Setzung einer 5 - tägigen Nachfrist vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurück zu treten, ohne jedwede Leistungen erbringen zu müssen, bzgl. einer damit vorzeitigen Vertragsauflösung durch den Auftragnehmer, ist der Auftragnehmer zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Monatspreises netto berechtigt.


8. Leistungen:

Leistungen sind von uns nur in dem Umfang zu erbringen, wie sie vereinbart wurden. Weitergehende Leistungen, wie z.B. Reinigungsarbeiten nach Professionisten anlässlich Adaptierungen etc., werden separat verrechnet. Die Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien z.B. Handwaschseife, Handtücher, Toilettenpapier, etc. und sonstigen Materialbestückungen, werden gesondert verrechnet.
Am Arbeitsort muss eine Entnahmemöglichkeit für Wasser und Strom zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten des Wasser- und Stromverbrauches der für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Maschinen und Geräte gehen zu Lasten des Auftraggebers sowie der anfallenden Entsorgungskosten.
ARBEITSUNTERBRECHUNGEN;
Unsere Preise beruhen auf der Annahme, dass die Arbeiten in einem Zuge durchgeführt werden können. Sind Arbeitsunterbrechungen notwendig, wenn beispielsweise andere Professionisten ihre Tätigkeit noch nicht beendet haben oder wir durch sonstige, nicht in unserem Einflussbereich liegende Umstände unsere Arbeit nicht wie vorgesehen fortsetzen und/oder durchführen können, so stellen wir jede Unterbrechung dem Auftraggeber in Rechnung.

9. Abwerbeverbot:

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragszeit oder im Falle einer Kündigung, das von uns eingesetzte Personal nicht abzuwerben, andernfalls wird dies als eine grobe Vertragsverletzung dargestellt und zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von EURO 10.000,00 berechtigt.


10. Gerichtsstand:

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

11. Abweichende Bestimmungen:

Alle vom Auftraggeber gemachten Vorschriften und Bemerkungen, die sich mit den vorstehenden Geschäftsbedingungen nicht decken, sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden und gelten nur für jenes Geschäft, für welches sie vereinbart wurden.

12. Datenspeicherung:

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.